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Ausländerbeschäftigung - Erweiterung der Ausnahmen

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2011/125RdW 2011, 126 Heft 3 v. 16.3.2011

Durch eine Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung (AuslBVO) wurden - unter Gegenseitigkeitsvorbehalt - vom Geltungsbereich des AuslBG ua Staatsangehörige von Australien und Neuseeland ausgenommen, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 31. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und während eines längstens 6-monatigen Ferienaufenthalts in Österreich einer Beschäftigung nachgehen. BGBl II 2011/69.

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