ABGB: § 1440 S 2
Die widmungswidrige Verwendung einer für künftige Leistungen gewidmeten Akontozahlung durch Aufrechnung mit einer Gegenforderung für im Rahmen desselben Vertragsverhältnisses bereits erbrachte Leistungen verstößt gegen das Aufrechnungsverbot nach § 1440 S 2 ABGB, wenn der Zahlende nicht mit solchen Gegenansprüchen rechnen musste.