BVergG § 75 Abs 2
Referenzen sind nicht dem/den Mitarbeiter(n), der/die bei der Durchführung des Referenzprojektes beschäftigt waren, zuzurechnen, sondern dem Unternehmen selbst. Sie sind von den Mitarbeitern, welche die Referenzprojekte ausgeführt haben, unabhängig.