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Referenzen sind dem Unternehmen zuzurechnen

WirtschaftsrechtJudikaturRA Dr. Matthias Öhler, RAA Dr. Andreas GföhlerRdW 2011/763RdW 2011, 745 Heft 12 v. 16.12.2011

BVergG § 75 Abs 2

Referenzen sind nicht dem/den Mitarbeiter(n), der/die bei der Durchführung des Referenzprojektes beschäftigt waren, zuzurechnen, sondern dem Unternehmen selbst. Sie sind von den Mitarbeitern, welche die Referenzprojekte ausgeführt haben, unabhängig.

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