Seit 1. 1. 2011 müssen bestimmte Zahlungen über 100.000 € ins Ausland (für im Inland erbrachte Leistungen aus selbstständiger Arbeit iSd § 22 EStG, Vermittlungsleistungen und im Inland erbrachte kaufmännische oder technische Beratung) dem Finanzamt in elektronischer Form bis Ende Februar des jeweils folgenden Kalenderjahres gemeldet werden (vgl Betrugsbekämpfungsgesetz 2010, BGBl I 2010/105).