Seit dem Abschluss des (ersten) Zusatzabkommens zum Abkommen mit Australien im Bereich der sozialen Sicherheit im Jahre 2001 (BGBl III 2002/192) sind im innerstaatlichen und im zwischenstaatlichen Bereich wesentliche Rechtsänderungen eingetreten, die eine Anpassung des Abkommens erforderlich gemacht haben. Insb wird mit dem 2. Zusatzabkommen nun das Zusatzpensionssystem in Australien (Superannuation Guarantee System) in den sachlichen Geltungsbereich aufgenommen und die Gleichbehandlungsregelung auf Flüchtlinge und Staatenlose ausgedehnt.