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Internet-Filter gegen Filesharing

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2011/719RdW 2011, 705 Heft 12 v. 16.12.2011

Ein Anbieter von Internetzugangsdiensten darf nicht verpflichtet werden, präventiv, auf ausschließlich seine eigenen Kosten und zeitlich unbegrenzt ein System der Filterung aller elektronischen Kommunikationen seiner Kunden einzurichten, um einem unzulässigen Herunterladen von Dateien vorzubeugen.

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