Personengesellschaften werden international unterschiedlich besteuert: Einige Staaten besteuern im Durchgriff die Gesellschafter, andere qualifizieren die Gesellschaft als Ertragsteuersubjekt. Wem sind Einkünfte aus einer Personengesellschaft zuzurechnen, wenn Ansässigkeitsstaat und Quellenstaat die Steuersubjektqualität unterschiedlich beurteilen?