vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: Keine doppelte Haushaltsführung aufgrund Unterbrechung der Tagesarbeitszeit

SteuerrechtRdW 2011/707RdW 2011, 690 Heft 11 v. 17.11.2011

Die tägliche Arbeitszeit eines Berufsmusikers am Arbeitsort wies eine Arbeitspause von 14 Uhr bis 19 Uhr auf. Selbst eine so lange tägliche Arbeitspause bildet für sich idR keinen beruflichen Grund für einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort. Anderes kann gelten, wenn am Wohnort nicht mehr eine Ruhezeit von 8 Stunden sichergestellt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte