ASVG §§ 629, 639
Sieht eine Betriebsvereinbarung über eine betriebliche Zuschusspension hinsichtlich der Valorisierung vor, dass diese jeweils "zum Stichtag um den Pensionsanpassungsfaktor gemäß sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften" erfolgt, sind die für die Jahre 2007 bis 2009 normierten Einmalzahlungen für Pensionsbezieher gem §§ 629, 639 und 649 ASVG bei der Anpassung der Zuschusspension nicht zu berücksichtigen.