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Mindestarbeitsbedingungen in Deutschland11Gekürzte Fassung eines Vortrags im Rahmen der Tagung "Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz 2011" am 5. 10. 2011 an der Universität Linz.

ArbeitsrechtProf. Dr. Dr.h.c. Eberhard EichenhoferRdW 2011/698RdW 2011, 679 Heft 11 v. 17.11.2011

Deutsche Gewerkschaften fordern: Gleiches Recht am gleichen Ort! Dies klingt zunächst plausibel. Gleichheit ist für das Arbeitsrecht zentral und Arbeitnehmerschutz unteilbar. Das geltende Recht folgt dieser Maxime aber keineswegs. Arbeit im Binnenmarkt basiert nicht auf einheitlichem Arbeitsrecht. Die Arbeitsrechte der Mitgliedstaaten beruhen zwar - mehr als oft bewusst22 Szyszczak, EC Labour Law (2000); Fuchs/Marhold, Europäisches Arbeitsrecht3 (2010); Mayer in Kittner/Zwanziger/Deinert (Hrsg), Arbeitsrecht6 (2011) § 138. - auf EU-rechtlichen Regeln; nach wie vor bestehen aber Lohnunterschiede, namentlich im Hinblick auf die seit 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten.

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