Deutsche Gewerkschaften fordern: Gleiches Recht am gleichen Ort! Dies klingt zunächst plausibel. Gleichheit ist für das Arbeitsrecht zentral und Arbeitnehmerschutz unteilbar. Das geltende Recht folgt dieser Maxime aber keineswegs. Arbeit im Binnenmarkt basiert nicht auf einheitlichem Arbeitsrecht. Die Arbeitsrechte der Mitgliedstaaten beruhen zwar - mehr als oft bewusst2 - auf EU-rechtlichen Regeln; nach wie vor bestehen aber Lohnunterschiede, namentlich im Hinblick auf die seit 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten.