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Zulässige Durchsuchung eines unverdächtigen Rechtsanwaltsbüros

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/682RdW 2011, 658 Heft 11 v. 17.11.2011

EMRK Art 8

StPO idF vor 2008 §§ 112, 363a

1. Wurden beim unverdächtigen Parteienvertreter (hier: RA GmbH) eine Durchsuchung ua der Geschäftsräumlichkeiten durchgeführt und Ordner und Akten sichergestellt, ist die RA GmbH unter Behauptung einer Verletzung in Grundrechten (hier: ua Art 8 EMRK) legitimiert, einen Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens zu stellen.

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