Da auch der OECD-Kommentar nicht danach unterscheidet, ob der Empfänger einer Pensionsabfindung bereits die Altersgrenze für eine laufende Pensionszahlung erreicht hat oder nicht, gehen die einzelnen Staaten bei der Zuteilung des Besteuerungsrechts nach unterschiedlichen Kriterien vor (Art 15, Art 18 oder Art 21 OECD-MA).