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Außergewöhnliche Belastungen iZm Sonderschulbesuch

SteuerrechtJudikaturRdW 2010/553RdW 2010, 552 Heft 8 v. 16.8.2010

EStG § 34 Abs 6

VO BGBl 1996/303 idgF: § 5 Abs 3

Fallen im Hinblick auf die Behinderung des Kindes zwangsläufig Mehraufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Sonderschule an (hier: Notwendigkeit, das Kind täglich mit dem rollstuhlgerecht ausgestatteten Privat-Kfz zur Schule zu bringen), sind diese in gleicher Weise wie das Schulgeld als solches ohne Gegenverrechnung mit dem bezogenen Pflegegeld als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen.

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