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§ 6 Z 6 EStG im Lichte des EuGH-Urteils "SGI"

SteuerrechtDr. Daniela Hohenwarter-Mayr, LL.M.RdW 2010/546RdW 2010, 538 Heft 8 v. 16.8.2010

"Wegzugsbesteuerungsregelungen" stehen aus unionsrechtlicher Sicht seit jeher im Kreuzfeuer der Kritik. Mit den Entscheidungen in den Rs de Lasteyrie du Saillant und N hat der EuGH die zentralen Anforderungen für die "Grenzbesteuerung" von stillen Reserven im Privatvermögen "wegziehender" natürlicher Personen aufgestellt. Ihre Übertragbarkeit auf den betrieblichen Bereich und dabei insb auf die Problematik der grenzüberschreitenden Überführung von Wirtschaftsgütern sowie der Betriebs(stätten)verlegung wurde danach gemeinhin angenommen. Zweifel an einer solchen uneingeschränkten Übertragung wurden vor allem im Lichte der jüngeren Judikatur des EuGH laut. Diese könnten sich nunmehr vor dem Hintergrund der Rs SGI erhärten. Im Beitrag werden die wesentlichen Aussagen des Urteils dargestellt und anhand von § 6 Z 6 EStG diskutiert.11Die bloße Sitzverlegung von Gesellschaften wird dabei ausgeblendet. Dazu und zu den möglichen Auswirkungen der Rs Cartesio siehe zB Szudoczky, Letter of formal notice - Norwegian rules on exit tax, H&I 2010, 79 (98 ff).

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