vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Diskriminierung einer Vertragsbediensteten bei Besetzung einer Leitungsfunktion

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2010/535RdW 2010, 526 Heft 8 v. 16.8.2010

B-GlBG aF: § 14 Abs 2

B-GBG: § 18

Wurde eine Vertragsbedienstete im Zuge einer Bewerbung um eine Planstelle aufgrund des Geschlechts diskriminert, kann sie aber nicht nachweisen oder glaubhaft machen, dass sie die Stelle ohne Diskriminierung erhalten hätte, und kann andererseits auch der AG nicht nachweisen, dass sie die Stelle nicht erhalten hätte, so hat sie Anspruch auf immateriellen Schadenersatz nach den allgemeinen Regeln und es kommt weder die Mindestgrenze (Z 1) noch die Höchstgrenze (Z 2) des § 14 Abs 2 B-GlBG aF zur Anwendung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte