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OLG Wien zum erlaubten Inhalt und zur Fälligkeit des Dienstzeugnisses

ArbeitsrechtDr. Hans Georg Laimer, LL.M. (LSE)/Dr. Laleh BehrusRdW 2010/532RdW 2010, 521 Heft 8 v. 16.8.2010

Das OLG Wien befasste sich in zwei relativ neuen Entscheidungen mit dem erlaubten Inhalt und der Fälligkeit des Dienstzeugnisses. In der ersten Entscheidung bestätigte das OLG Wien, dass der Dienstgeber - dem Erschwerungsverbot folgend - den Hinweis auf die Art der Lösung des Dienstverhältnisses im Dienstzeugnis zu unterlassen hat.11OLG Wien 26. 11. 2009, 10 Ra 85/09g. Die zweite zu besprechende Entscheidung des OLG befasste sich mit dem Schadenersatzanspruch des Dienstnehmers bei verspäteter Ausstellung des Dienstzeugnisses.22OLG Wien 16. 12. 2009, 8 Ra 60/09s.

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