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Löschung von Daten iSd DSG 2000

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/528RdW 2010, 516 Heft 8 v. 16.8.2010

Erste Rsp zur Frage, ob die "Löschung" von Daten durch "physisches Löschen" (Vernichten) oder durch "logisches Löschen" (Sperren) von Daten erfüllt wird

DSG § 4

Auch wenn das DSG 2000 keine Legaldefinition des Löschbegriffs enthält, ist unter Löschen von Daten iSd DSG 2000 das "physische Löschen" gemeint (Maßnahme mit der Wirkung, dass der Auftraggeber nicht mehr über die Daten verfügt) und nicht das bloß "logische Löschen" (Maßnahme, mit der erreicht wird, dass Daten innerhalb der EDV-Anlage nicht mehr zur Verfügung stehen, unkenntlich gemacht werden sowie durch das Betriebssystem als nicht mehr vorhanden interpretiert werden). Um das Löschungsgebot zu erfüllen, genügt es daher nicht, die Datenorganisation so zu verändern, dass ein "gezielter Zugriff" auf die betreffenden Daten ausgeschlossen ist.

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