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Nachweispflicht bei fehlender Konkretisierung der Eignungsnachweise

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. Matthias ÖhlerRdW 2010/525RdW 2010, 515 Heft 8 v. 16.8.2010

BVergG 2006: § 70 Abs 1,§ 75 Abs 1 und 6, § 129 Abs 1 Z 2

Wenn die in der Ausschreibung geforderten Referenzbauleistungen in keiner Weise weiter umschrieben oder spezifiziert werden, hätte der Bieter den geforderten Eignungsnachweis nur dann nicht erbracht, wenn er keinerlei Bauleistungen aus den letzten fünf Jahren nachweisen könnte.

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