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Abweichen von geeigneten Leitlinien (Önormen)

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. Matthias ÖhlerRdW 2010/524RdW 2010, 514 Heft 8 v. 16.8.2010

BVergG § 97 Abs 2, § 99 Abs 2

Die Begründungspflicht für das Abweichen von geeigneten Leitlinien (Önormen) umfasst nicht das Erfordernis einer sachlichen Rechtfertigung. Die inhaltliche Grenze bildet das Missbrauchsverbot bzw die Sittenwidrigkeit.

VwGH 22. 4. 2010, 2008/04/0077

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