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Honorarklage eines Rechtsanwalts - Aufschlüsselung des begehrten Pauschalbetrags

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/509RdW 2010, 504 Heft 8 v. 16.8.2010

ZPO § 226

ABGB § 1004

Wenn ein Rechtsanwalt aus gesondert zu beurteilenden, wenn auch auf demselben Rechtsgrund beruhenden Rechtsverhältnissen einen Pauschalhonorarbetrag einklagt, hat er den Betrag entsprechend aufzugliedern, um dem Bestimmtheitserfordernis des § 226 ZPO zu genügen.

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