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Buslenker: Wegzeiten zwischen geteilten Diensten sind keine Arbeitszeit

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2010/450RdW 2010, 410 Heft 7 v. 16.7.2010

KollV Verkehrsbetriebe Graz

Wird ein im Linienverkehr tätiger Buschauffeur vereinbarungsgemäß überwiegend zu geteilten Diensten eingeteilt - dh er muss zwischen dem Ende eines Dienstteils und dem Beginn des nächsten Dienstteils eine Wegstrecke zurücklegen -, so sind diese Wegzeiten zum und vom Arbeitsort nicht als Arbeitszeit zu honorieren.

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