ABGB §§ 1158, 1162b
AktG § 75
1. Im Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft ist die Vereinbarung grundsätzlich zulässig, dass der Anstellungsvertrag gleichzeitig mit der Abberufung von der Vorstandsfunktion endet (Koppelungsklausel).