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Leasingentgelte für Superädifikat sind keine Sondermassekosten

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/444RdW 2010, 403 Heft 7 v. 17.7.2010

Erste Rechtsprechung zur Frage, inwieweit Leasingentgelte für Superädifikate auf Liegenschaften der Sondermasse Sondermassekosten darstellen können

KO idF vor 1. 7. 2010 § 49

Befindet sich auf einer in die Sondermasse fallenden Liegenschaft ein Superädifikat, das an die Liegenschaftseigentümerin (= Gemeinschuldnerin) verleast ist, kann der Masseverwalter, der zwecks besserer Verwertbarkeit der Liegenschaft den Leasingvertrag aufrechterhält, die Leasingentgelte nicht als Sondermassekosten geltend machen. Denn allein die allgemeine "Günstigkeit" für die Veräußerung der in die Sondermasse fallenden Liegenschaft kann - soweit der Absonderungsgläubiger nicht zustimmt - Kosten, die sich nicht unmittelbar auf die Liegenschaft beziehen, nicht zu Sondermassekosten iSd § 49 KO machen.

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