Die EU-Kommission hat eine Vertragsverletzungsklage gegen Österreich beim EuGH eingereicht, weil die österreichische Regelung eine steuerliche Abziehbarkeit von Spenden an Einrichtungen mit Forschungs- und Lehraufgaben lediglich im Falle von in Österreich ansässigen Einrichtungen zulasse (Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art 56 EG = Art 63 AEUV; zum Vertragsverletzungsverfahren siehe schon RdW 2009/206). Klage beim EuGH anhängig zu C-10/10 .