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VwGH zur außergewöhnlichen Belastung: Pflegegeld kürzt nicht Aufwendungen für Pflegeschule

SteuerrechtRdW 2010/186RdW 2010, 173 Heft 3 v. 17.3.2010

Steuerpflichtige, die für unterhaltsberechtigte Personen, für die gem § 8 Abs 4 FLAG erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, Schulgeld entrichten, können dieses als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Es erfolgt weder eine Gegenverrechnung mit dem Pflegegeld noch der Abzug eines Selbstbehaltes.

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