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Aufrechnung einer Abgabenforderung durch die Abgabenbehörde - Anfechtung im Konkurs

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/76RdW 2010, 66 Heft 2 v. 17.2.2010

Sind die Abgabenrückstände des nunmehrigen Gemeinschuldners zur Gänze vor Konkurseröffnung entstanden, kann die Abgabenbehörde mit einem Rückerstattungsanspruch des Gemeinschuldners aufrechnen, wenn sich die Forderung auf Rückerstattung (hier: der Grunderwerbssteuer) und die Abgabenschuld bereits vor Eröffnung des Konkurses gegenüberstanden oder zumindest eine bedingte Aufrechnungslage gegeben war (hier: zumindest bedingtes Entstehen des Anspruchs auf Rückverrechnung des Grunderwerbssteuerguthabens mit Rechtskraft des Urteils auf Nichtigerklärung des Kaufvertrags).

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