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Auftrag zur Bestellung eines Geschäftsführers - keine Anfechtung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/773RdW 2010, 774 Heft 12 v. 16.12.2010

FBG § 24

GmbHG § 15 Abs 1

Nach stRsp ist schon die bloße Androhung einer Ordnungsstrafe nicht anfechtbar, weil sie lediglich eine Belehrung hinsichtlich der im Gesetz normierten Ungehorsamsfolgen darstellt, nicht aber eine Verfügung des Gerichts. Daher kann auch der gerichtliche Auftrag zur Bestellung eines - nach § 15 Abs 1 GmbHG zwingend vorgesehenen - Geschäftsführers nicht angefochten werden, wenn dieser Auftrag nicht einmal mit der Androhung eines Zwangsmittels verbunden ist.

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