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Privatstiftung: nachträgliche Festsetzung des Honorars für Vorstandsmitglied als Notar bei Stiftungserrichtung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/771RdW 2010, 773 Heft 12 v. 16.12.2010

ABGB §§ 865, 1434

PSG §§ 17, 19, 33

1. Hat sich der Stifter die Änderung der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde vorbehalten, ist es - unabhängig von einer allfälligen Begünstigtenstellung des Stifters - zulässig, wenn er durch Änderung der Stiftungszusatzurkunde im Nachhinein das Honorar des Notars, der gleichzeitig auch Vorstandsmitglied ist, für die Errichtung der Stiftung festsetzt, ohne die Grenzen der Änderungsmöglichkeit nach § 33 PSG zu berühren.

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