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Konkurrenzverbot kann nicht als Dienstbarkeit eingetragen werden

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/769RdW 2010, 772 Heft 12 v. 16.12.2010

ABGB §§ 472, 481

Die Verpflichtung, eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit auf der belasteten Liegenschaft zu unterlassen (hier: Verbot der Errichtung und des Betriebs eines Lebensmitteldiskontmarktes), kann nicht als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden.

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