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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2011

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/755RdW 2010, 746 Heft 12 v. 16.12.2010

Für das Jahr 2011 ist nach derzeitigem Stand keine außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes geplant, sodass sich im Rahmen der Pensionserhöhungsautomatik der maßgebliche Ausgleichszulagenrichtsatz mit 793,40 € errechnet (Festsetzung des Anpassungsfaktors für 2011 mit 1,012; BGBl II 2010/360). Daraus ergeben sich für die Lohnpfändung voraussichtlich folgende unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2011:

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