Kürzlich wurde vom Obersten Gerichtshof in der Entscheidung 3 Ob 212/09m, RdW 2010/435, 400, erstmalig die Frage beantwortet, inwiefern eine Einstandszahlung für Tankstellenpächter zulässig ist. Diese "Einstandszahlungen" kommen regelmäßig in Tankstellenpachtverträgen, aber auch in anderen Vertriebsverträgen von Handelsvertretern oder handelsvertreterähnlichen Personen vor. Häufig wird damit versucht, entweder den gerade fällig gewordenen Ausgleichsanspruch des Vorpächters zumindest teilweise auszugleichen oder einen Ausgleichsanspruch nach Vertragsbeendigung mit dem neuen Pächter zu diesem Zeitpunkt - infolge einer fällig werdenden Gegenforderung - der Höhe nach zu reduzieren.