EG: Art 18
VO (EGW) 1408/71: Art 19, Art 22
1. Ist eine pflegebedürftige Person als Familienangehörige eines AN oder Selbstständigen iSd VO (EWG) 1408/71 in einem Mitgliedstaat (mit-)versichert (= "zuständiger Staat"; hier: Deutschland), wohnt aber in einem anderen Mitgliedstaat, in dem in Fällen einer solchen Pflegebedürftigkeit - anders als im Staat der Versicherung - keine Sachleistungen vorgesehen sind (hier: Österreich), verlangen Art 19 oder Art 22 Abs 1 Buchst b VO (EWG) 1408/71 an sich nicht, dass derartige Leistungen von dem zuständigen Träger oder zu dessen Lasten außerhalb des zuständigen Staates erbracht werden.