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Zulässigkeit und Entgeltcharakter von Erhaltungsvereinbarungen

WirtschaftsrechtRA Dr. Christian PraderRdW 2009/564RdW 2009, 563 Heft 9 v. 15.9.2009

Nach dem der 5. Senat den abschließenden Regelungsgehalt des § 3 Abs 2 MRG/§ 14a Abs 2 WGG klargestellt hat, wurde nun vom 3. Senat11OGH 19. 5. 2009, 3 Ob 20/09a, immolex 2009/82 (Böhm). beurteilt, ob und inwieweit Erhaltungsvereinbarungen zulässig sind. Der zur Beurteilung anstehende Sachverhalt betraf ein Objekt im Teilausnahmebereich außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG.22ME ergibt sich aus der Begründung, dass die Beurteilung auch im Bereich des KSchG so ausfallen müsste, zumal nicht von einem Gewährleistungsausschluss ausgegangen wird und daher auch § 9 KSchG nichts daran zu ändern vermag; einzig und allein § 6 Abs 3 KSchG hätte gegebenenfalls zu einer anderen Beurteilung führen können; auch wenn dies der OGH offenlässt, scheint er doch von der "Hauptleistungsthese" auszugehen (vgl dazu schon Prader, OGH: Klarstellung der Erhaltungspflichten im Vollanwendungsbereich des MRG, RdW 2009/349, 391).

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