Lässt sich eine natürliche Person ihre Aufsichtsratsvergütung an eine zwischengeschaltete GmbH überweisen, liegt der simple Fall der Verfügung über die der natürlichen Person zuzurechnende Einkünfte vor.
Lässt sich eine natürliche Person ihre Aufsichtsratsvergütung an eine zwischengeschaltete GmbH überweisen, liegt der simple Fall der Verfügung über die der natürlichen Person zuzurechnende Einkünfte vor.