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Verfahrensunterbrechung im Hinblick auf deutsches Vorabentscheidungsersuchen

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/513RdW 2009, 528 Heft 8 v. 17.8.2009

EG: Art 234

ZPO § 190

Das Rekursgericht hat die Zweckmäßigkeit der Unterbrechung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH mit guten Gründen bejaht, wenn die vom deutschen BGH dem EuGH gestellten Auslegungsfragen (hier: betreffend die Zuständigkeit für Insolvenzanfechtungsklagen) mit den auch im vorliegenden Verfahren zu beantwortenden im Wesentlichen identisch sind und die Schlussanträge bereits vorliegen.

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