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Rechtliches Interesse trotz Konkursverfahrens

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/379RdW 2009, 415 Heft 6 v. 17.6.2009

Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2007: §§ 33 Abs 1 iVm 37 Abs 2 (BVergG 2006 : § 331 Abs 1 und 4 2. Satz)

Eine Gesellschaft kann trotz Eröffnung des Konkursverfahrens von der Aufhebung des angefochtenen Bescheids durch den VwGH und von der Fortsetzung des Verwaltungsverfahrens als Feststellungsverfahren in ihren rechtlichen Interessen berührt sein.

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