ABGB §§ 692, 956, 1358
KO idF vor 1. 7. 2010 § 30 Abs 1 Z 1
Eine Schenkung auf den Todesfall (hier: Eigentumswohnung) ist uU auch auf Null zu kürzen, wenn der Nachlass des verstorbenen Geschenkgebers und Hauptschulders nicht ausreicht, um - neben den übrigen Nachlassschulden - auch die auf die Verlassenschaft verwiesene Bürgenregressforderung zumindest teilweise zu erfüllen. Der Bürge ist ein der Beschenkten vorrangiger Verlassenschaftsgäubiger.