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Keine Reprographievergütung für PC

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/369RdW 2009, 410 Heft 6 v. 17.6.2009

UrhG § 42b Abs 2

Reprographievergütung ist nur für Geräte zu leisten, die ihrer Art nach zur reprographischen oder nach ähnlichen Verfahren ausgeführten Vervielfältigung bestimmt sind; dies trifft auf Personal-Computer (PC) nicht zu, für sie ist keine Reprographievergütung zu leisten.

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