In einem im Dezember 2008 ergangenen Bescheid1 nimmt die Datenschutzkommission (DSK) erstmals Stellung zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von konzerninternen Verfahren zur Meldung von Missständen in Unternehmen (Whistleblowing). Die bislang nur in der Literatur diskutierte Frage2 nach der grundsätzlichen Vereinbarkeit von solchen Hotlines mit dem österreichischen Datenschutzrecht wurde von der DSK restriktiv bejaht. Die Entscheidung gibt Unternehmen, die dem österreichischen Datenschutzrecht unterliegen, nunmehr einen Leitfaden vor, in welchem Umfang Whistleblowing-Hotlines eingerichtet werden können.