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Gebrauchsabgabe - Stromnetz in mehreren Bundesländern

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2009/347RdW 2009, 390 Heft 6 v. 17.6.2009

Liegt das Netz eines Verteilungsnetzbetreibers in mehreren Gemeinden/Ländern, so verursacht dies nicht das Entstehen gleich mehrerer Gebrauchsabgabenverpflichtungen. Zwecks Gleichbehandlung aller Endverbraucher muss der nach § 25 Abs 9 ElWOG zentrale Ansatzpunkt für die Ermittlung der Netznutzungsentgelte für Verbraucher, nämlich der Netzanschlusspunkt, auch für die Beurteilung der Verwirklichung eines Gebrauchsabgabentatbestands gelten.

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