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Anspruch eines geschiedenen Ehepartners auf Witwenpension

Arbeitsrecht JudikaturSozialversicherung LeistungsrechtRdW 2009/245RdW 2009, 296 Heft 4 v. 17.4.2009

ASVG § 258 Abs 4

1. Wird ein im Scheidungsverfahren abgeschlossener Unterhaltsvergleich in der Folge einvernehmlich abgeändert, sodass der geschiedene Ehemann nicht mehr zur Leistung von Unterhalt an seine geschiedene Ehefrau verpflichtet ist (hier: wegen Bezugs eines Eigeneinkommens durch die Frau), hat die Frau nach dem Tod ihres geschiedenen Ehemannes keinen Anspruch auf Witwenpension nach § 258 Abs 4 Z 1 lit b ASVG.

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