BVergG § 75 Abs 7 Z 5
Da es sich bei der Erfahrung und Qualifikation des Schlüsselpersonals um ein Eignungskriterium handelt, ist das Vorsehen eines derartigen Zuschlagskriteriums rechtswidrig.
BVA 12. 12. 2008 N/0140-BVA/07/2008-23
BVergG § 75 Abs 7 Z 5
Da es sich bei der Erfahrung und Qualifikation des Schlüsselpersonals um ein Eignungskriterium handelt, ist das Vorsehen eines derartigen Zuschlagskriteriums rechtswidrig.
BVA 12. 12. 2008 N/0140-BVA/07/2008-23