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Unzulässiges Werturteil im Dienstzeugnis

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2009/149RdW 2009, 182 Heft 3b v. 17.3.2009

Als Verstoß gegen das Erschwerungsverbot wertete der OGH in einer aktuellen Entscheidung die Formulierung in einem Dienstzeugnis, der AN habe alle ihm übertragenen Aufgaben "zur vollen Zufriedenheit" erledigt; trotz sprachlicher Unrichtigkeit sei es in der Praxis üblich, die Wendung "zur vollsten Zufriedenheit" zu gebrauchen.

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