Seit der Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht und dem Wegfall der Isolationstheorie bei unbeweglichem Vermögen durch das AbgÄG 2005, BGBl I 2005/161, wird oft der Schluss gezogen, dass Gewinne aus der Veräußerung von inländischem unbeweglichem Vermögen durch ausländische Gewerbetreibende bzw Körperschaften stets steuerpflichtig sind. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob diese Aussage in ihrer Allgemeinheit Gültigkeit besitzt, oder ob bei konsequenter Anwendung von EStG bzw KStG nicht doch Anwendungsfälle für steuerfreie Veräußerungsgewinne verbleiben.