Der geplante Ausbau des Freibetrags für investierte Gewinne für Einzelunternehmen ändert nichts an ihrer Diskriminierung gegenüber der Kapitalgesellschaft. Die geplante degressive AfA hat für Kapitalgesellschaften in Anbetracht des niedrigen Steuersatzes nur einen geringen Investitionsanreiz; eine großzügigere Investitionsbegünstigung nur für Einzelunternehmen wäre dagegen effektiver und auch steuerpolitisch sinnvoll.