RL 89/104/EWG : Art 4 Abs 4 Buchst a
Die Tatsache, dass die jüngere Marke dem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher die bekannte ältere Marke in Erinnerung ruft, bedeutet eine Verknüpfung zwischen den einander gegenüberstehenden Marken iSd Urteils EuGH 23. 10. 2003, C-408/01 , Adidas-Salomon und Adidas Benelux (= WRInfo 2003/275).