RATG §§ 1, 23 Abs 4
UWG § 2
Bei einem - wie hier - "amtlich" anmutenden Abdruck eines Urteils kann auch bei Fehlen einer ausdrücklichen Veröffentlichungsermächtigung der unrichtige Eindruck einer gerichtlich angeordneten Veröffentlichung entstehen.
RATG §§ 1, 23 Abs 4
UWG § 2
Bei einem - wie hier - "amtlich" anmutenden Abdruck eines Urteils kann auch bei Fehlen einer ausdrücklichen Veröffentlichungsermächtigung der unrichtige Eindruck einer gerichtlich angeordneten Veröffentlichung entstehen.