vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einbeziehung eines Tochterunternehmens in den Konzernabschluss

Wirtschaftsrecht JudikaturUnternehmensrechtRdW 2009/23RdW 2009, 18 Heft 1 v. 23.1.2009

UGB § 247 Abs 1, § 249

Nach § 247 Abs 1 UGB sind grundsätzlich in den Konzernabschluss das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf den Sitz der Tochterunternehmen einzubeziehen. Der Konsolidierungskreis erfasst somit neben dem Mutterunternehmen grundsätzlich sämtliche Tochterunternehmen weltweit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte