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Arbeitsunfall - doch kein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch im neuen Arbeitsjahr

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2009/8RdW 2009, 2 Heft 1 v. 23.1.2009

Reicht die Arbeitsunfähigkeit eines AN infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in ein neues Arbeitsjahr hinein, entsteht mit Beginn des neuen Arbeitsjahrs - im Unterschied zur Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit - kein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch in der sich aus § 2 Abs 5 EFZG ergebenden Höhe.

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