KommStG § 47 Abs 2
EStG § 2 lit a
Die Frage, ob die an der Gesellschaft nicht beteiligten Geschäftsführer einer GmbH ihre Arbeitskraft iSd § 47 Abs 2 EStG schulden, ist allein aufgrund des Anstellungsvertrags unabhängig von den GmbH-rechtlichen Bestimmungen über die Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis durch Beschlüsse (Weisungen) der Generalversammlung (vgl § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 und § 35 Abs 1 Z 5 GmbHG) zu beurteilen. Wesentliches Merkmal eines steuerrechtlichen Dienstverhältnisses ist somit - neben der Eingliederung der Geschäftsführer in den betrieblichen Organismus der GmbH - deren arbeitsvertragliche Weisungsgebundenheit.